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§ 4 JVorbDZulV HA 2004

Aufnahmegrundsätze

Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der gewichteten Bewerbungsliste nach § 5.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

JVorbDZulV HA 2004

Aufnahmeverordnung

HH Hamburg
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