4

§ 4 VerfGHGO BE 2016

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1

Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes.

2

Für die Teilnahme an Beratungen gilt § 15 VerfGHG i.V.m. § 193 GVG.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

VerfGHGO BE 2016

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin

BE Berlin
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