Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren sind insbesondere Krippen, alterserweiterte Kindergartengruppen für Kinder vom vollendeten 18.
Lebensmonat bis zum Schuleintritt und Kleinkindgruppen für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Kindergarteneintritt.
Sie dienen der Betreuung und Förderung von Kindern, die aus individuellen oder familialen Gründen ein umfassendes und verlässliches sozialpädagogisches Angebot benötigen.
Als Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren können im Rahmen dieses Gesetzes auch Spielkreise angeboten werden.
Sie dienen der Förderung von Kindern, die zur Unterstützung ihrer altersentsprechenden Entwicklung ein regelmäßiges sozialpädagogisches Angebot, jedoch keine umfassende Betreuung benötigen.