4

§ 4 BbgKVerf

Hauptsatzung

(1)
1

Jede Gemeinde muss eine Hauptsatzung erlassen.

2

In ihr ist zu regeln, was nach Gesetzen oder aufgrund eines Gesetzes des Landes Brandenburg der Hauptsatzung vorbehalten ist.

3

Auch andere für die innere Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.

(2)
1

Die Hauptsatzung und ihre Änderungen werden mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen.

2

Die Hauptsatzung und ihre Änderungen sind der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BbgKVerf

Brandenburgische Kommunalverfassung

BB Brandenburg
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