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§ 4 BBG

Beamtenverhältnis

Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis).

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BBG

Bundesbeamtengesetz

DE Bund
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