3a

§ 3a JustG NRW

Landesjustizprüfungsamt, Justizprüfungsämter (Fn 19)

1

Das Landesjustizprüfungsamt ist an das für Justiz zuständige Ministerium angegliedert.

2

An die Oberlandesgerichte ist jeweils ein Justizprüfungsamt angegliedert.

3

Die Stellung der Behörden bleibt im Übrigen unberührt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

JustG NRW

Justizgesetz Nordrhein-Westfalen

NW Nordrhein-Westfalen
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