Der Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung bedarf der Zustimmung aller anwesenden Gesellschafter; ihm müssen auch die nicht erschienenen Gesellschafter zustimmen.
Der Gesellschaftsvertrag kann eine Mehrheitsentscheidung der Gesellschafter vorsehen.
Die Mehrheit muss mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen betragen.