Die Zugangsbedingungen, insbesondere Entgelte und Tarife, sind gegenüber der Medienanstalt Sachsen-Anhalt offenzulegen.
Entgelte und Tarife sind im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes so zu gestalten, dass auch regionale und lokale Angebote zu angemessenen Bedingungen verbreitet werden können.
Die Vorschriften des Abschnittes 3 bleiben unberührt.
Können sich die betroffenen Anbieter nicht über die Aufnahme eines Angebots in eine Medienplattform oder die Bedingungen der Aufnahme einigen, kann jeder der Beteiligten die Medienanstalt Sachsen-Anhalt anrufen.
Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt wirkt unter den Beteiligten auf eine sachgerechte Lösung hin.