38

§ 38 UVPG

Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP

1

Unbeschadet des § 52 finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die Strategische Umweltprüfung nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen.

2

Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

DE Bund
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