38

§ 38 PflAPrV

Niederschrift, Rücktritt von der Prüfung, Versäumnisfolgen, Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Prüfungsunterlagen

Die §§ 18, 20 bis 23 sind entsprechend anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

PflAPrV

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

DE Bund
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