38

§ 38 OBG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)

Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 20. Juni 1989 (Brem.GBl. S. 241 - 2011-b-1), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 10. Juli 2007 (Brem.GBl. S. 416) geändert worden ist, außer Kraft.

Bremen, den 2. Februar 2010

Der Senat

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OBG

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter

HB Bremen
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