37

§ 37 LMG NRW

Kurzberichterstattung, europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen

Es gelten die Bestimmungen des Medienstaatsvertrages über Kurzberichterstattung, europäische Produktionen sowie über Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen.

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LMG NRW

Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen

NW Nordrhein-Westfalen
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