Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident kann Beamtinnen und Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn ihnen eines der folgenden Ämter übertragen worden ist:
Staatssekretärin oder Staatssekretär,
Sprecherin oder Sprecher der Landesregierung,
Leiterin oder Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz in der für Inneres zuständigen obersten Landesbehörde.