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§ 37 LBG M-V

Einstweiliger Ruhestand

(§ 30 BeamtStG)

Der Ministerpräsident kann einen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn ihm eines der folgenden Ämter übertragen worden ist:

1.

Staatssekretär,

2.

Sprecher der Landesregierung,

3.

Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LBG M-V

Landesbeamtengesetz

MV Mecklenburg-Vorpommern
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