Der Senat kann Beamtinnen und Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn ihnen eines der folgenden Ämter übertragen worden ist:
Staatsrätin oder Staatsrat,
Leiterin oder Leiter der Pressestelle des Senats oder Stellvertreterin oder Stellvertreter,
Polizeipräsidentin oder Polizeipräsident.