36a

§ 36a StVO

Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis

1

Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen.

2

Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters vor.

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StVO

Straßenverkehrs-Ordnung

DE Bund
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