Steuerstraftaten (Zollstraftaten) sind:
Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind,
der Bannbruch,
die Wertzeichenfälschung und deren Vorbereitung, soweit die Tat Steuerzeichen betrifft,
die Begünstigung einer Person, die eine Tat nach den Nummern 1 bis 3 begangen hat.
Für Steuerstraftaten gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen.