36

§ 36 BPersVWO

Gleichzeitige Wahl

Die Wahl des Bezirkspersonalrates soll möglichst gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte in demselben Bezirk stattfinden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BPersVWO

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

DE Bund
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