359

§ 359 AO

Beteiligte

Beteiligte am Verfahren sind:

1.

wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),

2.

wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AO

Abgabenordnung

DE Bund
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