Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, finden auf das Sekundärinsolvenzverfahren die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats Anwendung, in dessen Hoheitsgebiet das Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
InsVfVO
Verordnung über Insolvenzverfahren
Europa
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