35

§ 35 SBG

Körperschaft; Begriff

Als Körperschaften im Sinne der Vorschriften der §§ 30 bis 34 gelten alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit im Saarland.

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SBG

Saarländisches Beamtengesetz

SL Saarland
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