Beschlüsse des Kreistags werden, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorsieht, mit Stimmenmehrheit gefasst.
Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Neinstimmen.
Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Es wird offen abgestimmt.
Es kann nur über Anträge abgestimmt werden, die vorher schriftlich festgelegt worden sind.