33

§ 33 KomWG

Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften

Die Vorschriften des Ersten Abschnitts gelten für Ortschaftsratswahlen entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts nicht etwas Anderes ergibt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KomWG

Kommunalwahlgesetz

SN Sachsen
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