329

§ 329 AO

Zwangsgeld

Das einzelne Zwangsgeld darf 25.000 Euro nicht übersteigen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AO

Abgabenordnung

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.