327a

§ 327a HGB

Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

§ 325 Absatz 4 Satz 1 und 3 sind auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.

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HGB

Handelsgesetzbuch

DE Bund
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