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§ 32 KHG SL 2015

Förderung der Nutzung von Anlagegütern

Anstelle der Förderung der Anschaffung und Wiederbeschaffung von Anlagegütern nach § 9 Absatz 2 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und §§ 30 und 31 durch Zuschüsse können auf Antrag des Krankenhauses Fördermittel in Höhe der Entgelte für die Nutzung von Anlagegütern bewilligt werden, wenn dies nach einem Gesamtkostenvergleich wirtschaftlicher ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KHG SL 2015

Saarländisches Krankenhausgesetz Vom 13. Juli 2005 in der Fassung der Bekanntmachung

SL Saarland
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