32

§ 32 GmbHG

Rückzahlung von Gewinn

Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.

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GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

DE Bund
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