Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld
Wer Kurzarbeitergeld oder Wintergeld bezieht oder für wen diese Leistungen beantragt worden sind, hat dem zur Errechnung und Auszahlung der Leistungen Verpflichteten auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
SGB 3
Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung
Bund
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