31

§ 31 WoGG

Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

1

Wird ein rechtswidriger nicht begünstigender Wohngeldbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, muss die Wohngeldbehörde längstens für zwei Jahre vor der Rücknahme Wohngeld leisten.

2

Im Übrigen bleibt § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt.

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WoGG

Wohngeldgesetz

DE Bund
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