31

§ 31 BTGO 2025

Erklärung zur Abstimmung

(1)
1

Zu einer mündlichen Erklärung zur abschließenden Abstimmung, die nicht länger als drei Minuten dauern darf, kann der Präsident jedem Mitglied des Bundestages vor oder nach der Abstimmung das Wort erteilen.

2

Jedes Mitglied des Bundestages kann eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist.

(2)

Zu einer Erklärung nach Absatz 1 zählt auch die Erklärung, nicht an der Abstimmung teilzunehmen.

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BTGO 2025

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

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