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§ 31 GBV

Die Durchführung der Umschreibung im einzelnen ergibt sich aus den in den Anlagen 2a und 2b beigefügten Mustern. § 22 Satz 2 gilt entsprechend.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GBV

Grundbuchverfügung

DE Bund
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