30

§ 30 BBG

Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch

1.

Entlassung,

2.

Verlust der Beamtenrechte,

3.

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder

4.

Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BBG

Bundesbeamtengesetz

DE Bund
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