Entscheidung bei Zweifeln über die Rechtsnatur oder die Art einer Stiftung
Bestehen Zweifel über die Rechtsnatur oder die Art einer Stiftung, insbesondere darüber, ob sie eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist, entscheidet darüber die für Justiz zuständige Senatsverwaltung.
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StiftG Bln
Berliner Stiftungsgesetz
Berlin
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