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§ 3 SFTG

Grundbestimmungen

(1)

Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.

(2)

Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SFTG

Gesetz über Sonn- und Feiertage

SH Schleswig-Holstein
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