Landesplanungsbehörden sind:
das fachlich zuständige Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde,
die Struktur- und Genehmigungsdirektionen als obere Landesplanungsbehörden und
die Kreisverwaltungen als untere Landesplanungsbehörden.
Die Landkreise nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit wahr.