Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:
an Sonn- und Feiertagen,
am 24. Dezember und am 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallen, ab 14 Uhr.
Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.