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§ 3 LVwVfG

Anpassungsbestimmung

(1)

§ 15 Satz 1, § 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Worte "im Inland" jeweils die Worte "in der Bundesrepublik Deutschland" treten.

(2)

§ 61 Abs. 2 Satz 3 VwVfG ist ohne die Worte "im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1" anzuwenden.

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LVwVfG

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

RP Rheinland-Pfalz
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