Die Amtsgerichte sind für die nachfolgend festgelegten Gerichtsbezirke zuständig:
das Amtsgericht Charlottenburg für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
das Amtsgericht Köpenick für den Bezirk Treptow-Köpenick,
das Amtsgericht Kreuzberg für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und den ehemaligen Bezirk Tempelhof,
das Amtsgericht Lichtenberg für die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf,
das Amtsgericht Mitte für die ehemaligen Bezirke Mitte und Prenzlauer Berg,
das Amtsgericht Neukölln für den Bezirk Neukölln,
das Amtsgericht Pankow für den Bezirk Pankow ohne den ehemaligen Bezirk Prenzlauer Berg,
das Amtsgericht Schöneberg für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf und den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ohne den ehemaligen Bezirk Tempelhof,
das Amtsgericht Spandau für den Bezirk Spandau,
das Amtsgericht Tiergarten für den ehemaligen Bezirk Tiergarten,
das Amtsgericht Wedding für den Bezirk Reinickendorf und den ehemaligen Bezirk Wedding.
Die Amtsgerichte haben ihren Sitz jeweils innerhalb ihres Gerichtsbezirks.
Soweit dies für die Abgrenzung der Gerichtsbezirke notwendig ist, bestimmt die für Justiz zuständige Senatsverwaltung die Grenzen der ehemaligen Bezirke im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 durch Rechtsverordnung.
Die für Justiz zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, die Zuweisung amtsgerichtlicher Geschäfte für die Gerichtsbezirke mehrerer Amtsgerichte an eines von ihnen durch Rechtsverordnung zu regeln.