Der Rettungsdienst umfasst den bodengebundenen Rettungsdienst sowie die Berg-, Luft- und Wasserrettung.
Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die notwendige Beförderung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln unter notfallmedizinischen Bedingungen.
Der Krankentransport umfasst die aufgrund ärztlicher Beurteilung notwendige Beförderung und die damit im Zusammenhang stehende fachliche Betreuung von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind, in einem dafür besonders ausgestatteten Rettungsmittel durch dafür besonders qualifiziertes Personal.
Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge einer Erkrankung, Verletzung, Vergiftung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer Lebensgefahr befinden oder bei denen diese zu erwarten ist oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn keine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung oder Überwachung und gegebenenfalls eine Beförderung zu weiterführenden diagnostischen oder therapeutischen Einrichtungen erfolgt.
Die notärztliche Versorgung ist die Gewährleistung der medizinischen Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch entsprechend qualifiziertes ärztliches Fachpersonal.
Sie umfasst die präklinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, bei denen unverzüglich lebensrettende Maßnahmen durchzuführen sind, die Transportfähigkeit herzustellen ist und die gegebenenfalls in dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung und Behandlung geeignete Einrichtung zu befördern sind.
Darüber hinaus umfasst die notärztliche Versorgung die Verlegung von primärversorgten Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten.
Sie umfasst nicht den Notdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen im Sinne des § 75 Abs. 1b Satz 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch.
Ein Großschadensereignis ist ein größeres Notfallereignis unterhalb der Katastrophenschwelle.
Der Rettungsdienstbereich ist das Gebiet, in dem die Leistungen des Rettungsdienstes durch eine Zentrale Leitstelle nach § 6 gelenkt und aufeinander abgestimmt werden.
Rettungswachen sind Einrichtungen, an denen die für ein Teilgebiet eines Rettungsdienstbereiches (Versorgungsbereich) erforderlichen Rettungsmittel und das Fachpersonal einsatzbereit vorgehalten werden.
Rettungsmittel sind die nach dem Rettungsdienstplan des Landes zum Einsatz im Rettungsdienst bestimmten boden-, luft- oder wassergebundenen Spezialfahrzeuge.
Leistungserbringer sind die nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 beauftragten Dritten.
Leistungsträger sind die Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Landesausschuss Hessen des Verbandes der privaten Krankenversicherung.