3

§ 3 AGBauGB

Regionalplanerische Festlegungen

(1)

Die für die vorbereitende Bauleitplanung zuständige Senatsverwaltung bestimmt im Einvernehmen mit der für die Raumordnung zuständigen Senatsverwaltung, welche Darstellungen des Flächennutzungsplans zugleich regionalplanerische Festlegungen sind.

(2)
1

Die Festlegungen sind mit den Regionalplänen im Land Brandenburg sowie den raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen und Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des Raumordnungsgesetzes abzustimmen und im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen.

2

Die Bezirke sind zu beteiligen.

(3)

Die in Absatz 2 genannten Stellen haben als Ziele gekennzeichnete Festlegungen zu beachten.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AGBauGB

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs

BE Berlin
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