3

§ 3 BTGO 2025

Wahl der Schriftführer

1

Der Bundestag beschließt die Zahl der Schriftführer.

2

Sie können gemeinsam aufgrund eines Vorschlages der Fraktionen gewählt werden.

3

Bei der Festlegung der Zahl der Schriftführer und ihrer Verteilung auf die Fraktionen ist § 12 zu beachten.

4

Bei der Abwahl eines Schriftführers ist § 2a Absatz 4 und 5 entsprechend anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BTGO 2025

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

DE Bund
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