In das Register werden eingetragen
(weggefallen)
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11),
gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).