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Art. 29 BayNatSchG

Sportliche Betätigung

Zum Betreten im Sinn dieses Teils gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.

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BayNatSchG

Bayerisches Naturschutzgesetz

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