289a

§ 289a SGB 6

Besonderheiten beim Wanderversicherungsausgleich

1

Wurde der letzte Beitrag bis zum 31. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet gezahlt, erstatten die Regionalträger im Beitrittsgebiet der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung den Anteil der Leistungen, der nicht auf Zeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung entfällt.

2

Dabei kann auch eine pauschale Erstattung vorgesehen werden.

3

Die jährliche Abrechnung führt die Deutsche Rentenversicherung Bund entsprechend § 227 durch.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 6

Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung

DE Bund
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