Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis
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Jede Änderung des Vorstands oder der Vertretungsbefugnis eines Vorstandsmitglieds hat der Vorstand zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden.
2
Der Anmeldung sind die Urkunden über die Änderung in Urschrift oder Abschrift beizufügen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
GenG
Genossenschaftsgesetz
Bund
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