Für folgende Stadt- und Ortsteile ist jeweils ein gemeinsames Ortsamt einzurichten:
Stadtteile Findorff, Gröpelingen, Walle, Ortsteil Industriehäfen (Ortsamt West);
Stadtteile Mitte und Östliche Vorstadt (Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt);
Stadtteile Neustadt, Woltmershausen, Ortsteile Hohentorshafen und Neustädter Hafen (Ortsamt Neustadt/Woltmershausen);
Stadtteile Schwachhausen und Vahr (Ortsamt Schwachhausen/Vahr).
Für die übrigen in § 1 genannten Stadt- und Ortsteile sind eigene Ortsämter einzurichten.