27

§ 27 NJG

Widerruf der Ermächtigung, Verzicht

1

Das Landgericht Hannover kann die Übersetzungsermächtigung widerrufen, wenn die Übersetzerin oder der Übersetzer

1.

die Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 bis 4 nicht mehr erfüllt,

2.

wiederholt fehlerhafte Übertragungen ausgeführt hat oder

3.

gegen die Pflicht, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, verstoßen hat.

3

Die Übersetzungsermächtigung wird unwirksam, wenn die Übersetzerin oder der Übersetzer auf sie durch schriftliche Erklärung verzichtet.

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NJG

Niedersächsisches Justizgesetz

NI Niedersachsen
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