Die Mitglieder sind in ihrer Aufgabenerfüllung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.
Der Medienrat besteht aus sechs unabhängigen Sachverständigen.
Zwei Sachverständige werden von der Gremienvertreterkonferenz der ARD (GVK), jeweils ein Sachverständiger vom Fernsehrat des ZDF und vom Hörfunkrat des Deutschlandradios gewählt.
Zwei Sachverständige werden durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder berufen.
Einmalige Wiederwahl und Wiederberufung sind zulässig.
Maßgeblich für die Auswahl der Sachverständigen ist ihre für die Aufgaben nach Absatz 1 nötige nachgewiesene Sachkunde.
Eine geschlechterparitätische Besetzung soll angestrebt werden.
Der Medienrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind Personen entsprechend § 4 Abs. 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages; eine Wahl oder Berufung kann frühestens 18 Monate nach dem Ausscheiden aus der jeweiligen Funktion erfolgen.
Im Übrigen gelten § 4 Abs. 5 und 6 sowie § 6 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages entsprechend.
Der Medienrat erstattet alle zwei Jahre nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Bericht über seine Evaluierung nach Absatz 1 (Auftragsbericht). § 5 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 des Rundfunkfinanzierungsstaatvertrages gilt entsprechend.
Der Auftragsbericht erfolgt anhand der jeweils aktuellen wissenschaftlichen Standards und der Kriterien nach § 26a Abs. 4. § 3 Abs. 7 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages gilt entsprechend.
Den abschließenden Bericht über das Ergebnis der Prüfung teilt der Medienrat den Intendanten und zuständigen Gremien mit und veröffentlicht ihn anschließend in geeigneter Weise.
Stellt der Medienrat in einem oder mehreren Bereichen Mängel in den Verfahren und ihrer Anwendung oder bei der Auftragserfüllung fest, haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich unter Einbeziehung ihrer Gremien hiermit zu befassen und mögliche Maßnahmen zu erörtern.
Der Medienrat nimmt in seinem nächsten Bericht eine Bewertung der ergriffenen Maßnahmen vor.