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Artikel 26 GFOBGerErStVtr BE BB

Änderung des Landesplanungsvertrages

Der am 6. April 1995 unterzeichnete Landesplanungsvertrag, zuletzt geändert durch Staatsvertrag vom 5. Januar 2001, wird zum 1. Juli 2005 wie folgt geändert:

1.

In Artikel 3 Abs. 2 werden die Wörter „Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg als gemeinsames Gericht“ durch die Wörter „Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg“ ersetzt.

2.

In Artikel 3 Abs. 3 werden die Wörter „Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg“ durch die Wörter „Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg“ ersetzt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GFOBGerErStVtr BE BB

Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg

BB Brandenburg
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