Der am 6. April 1995 unterzeichnete Landesplanungsvertrag, zuletzt geändert durch Staatsvertrag vom 5. Januar 2001, wird zum 1. Juli 2005 wie folgt geändert:
In Artikel 3 Abs. 2 werden die Wörter „Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg als gemeinsames Gericht“ durch die Wörter „Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg“ ersetzt.
In Artikel 3 Abs. 3 werden die Wörter „Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg“ durch die Wörter „Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg“ ersetzt.