26

§ 26 SG

Verlust des Dienstgrades

1

Der Soldat verliert seinen Dienstgrad nur kraft Gesetzes oder durch Richterspruch.

2

Das Nähere über den Verlust des Dienstgrades durch Richterspruch regelt die Wehrdisziplinarordnung.

3

Ein Verzicht auf den Dienstgrad ist nicht zulässig.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SG

Soldatengesetz

DE Bund
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