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25
§ 25 KommHV-Kameralistik
Einziehung der Einnahmen
Die Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
KommHV-Kameralistik
Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik
Bayern
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